Es ist soweit – Du hast das Vorstellungsgespräch gut gemeistert und daraufhin eine Jobzusage erhalten. Wenige Tage später trifft der Arbeitsvertrag bei Dir ein. Doch Achtung: Nimm Dir beim Unterzeichnen Deines Vertrags ausreichend Zeit. Denn wenn dieser erst einmal unterschrieben worden ist, wird es schwer, Änderungen nachträglich durchzusetzen. Worauf Du beim Unterzeichnen achten musst, erfährst Du hier

Angaben zu Überstunden

Vielleicht bist Du schon mal über den Satz „Überstunden sind mit dem monatlichen Gehalt abgegolten“ gestolpert. Dieser lässt sich in vielen Arbeitsverträgen finden, ist jedoch rechtlich ungültig, da er zu verallgemeinernd formuliert ist. Achte deshalb darauf, dass eine konkrete Angabe (wie zum Beispiel 10 Stunden pro Monat) zu den Überstunden, die mit dem Gehalt abgegolten werden, gemacht wird. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass Überstunden mit einem Freizeitausgleich abgegolten werden können. Das sollte ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sein. 

Angaben zu Deinem Gehalt 

Im Arbeitsvertrag ist selbstverständlich das Gehalt aufzulisten, welches im Vorfeld vereinbart wurde. Sollte es sich um ein Tarifgehalt handeln, ist es wichtig, dass die entsprechende Eingruppierung genannt wird. Falls vereinbart, beachte auch, dass genaue Angaben zu Sonderzahlungen (beispielsweise zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) gemacht werden. Wer mit seinem Arbeitgeber vorab besprochen hat, dass das Gehalt nach der Beendigung der Probezeit erhöht wird, sollte ebenso darauf bestehen, dass diese Information im Arbeitsvertrag aufgeführt wird. Je konkreter die Angaben formuliert sind, desto einfacher ist es, Ansprüche später geltend machen zu können. 

Angaben zur Probezeit und zur Kündigungsfrist 

Die übliche Dauer der Probezeit beträgt sechs Monate. Innerhalb dieser Zeit gilt eine beiderseitige Kündigungsfrist von zwei Wochen. Bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, einen Kündigungsgrund zu nennen.

Die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist beträgt oft vier Wochen zum Monatsende. Es ist aber auch möglich, dass hierfür bis zu zwölf Wochen oder mehr angesetzt werden. Die Angaben zur Probezeit und zur Kündigungsfrist sollten je nach Vereinbarung ebenfalls auf Richtigkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Weitere relevante Angaben: Urlaubsanspruch, Arbeitszeit, Befristung und Krankschreibung 

Im Arbeitsvertrag sind noch eine Menge weitere relevante Angaben zu finden. Hierzu zählt auch der Urlaubsanspruch, der von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich festgelegt wird. Allerdings sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen zu gewährleisten (bei einer Fünf-Tage-Woche). Auf Richtigkeit überprüft werden sollten auch die Informationen zur Arbeitszeit, Befristung und Krankschreibung. Gut zu wissen: Arbeitgeber dürfen bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung auf die Vorlage einer Krankschreibung oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestehen. Dies ist rechtlich zulässig.

Wenn Du sämtliche Angaben genau unter die Lupe genommen und geprüft hast, kannst Du den Arbeitsvertrag endlich unterzeichnen, womit er dann rechtskräftig ist. Dies gilt sowohl für Arbeitsverträge, die händisch unterzeichnet werden, als auch für Arbeitsverträge, die digital unterschrieben sind.